Hier die Geschichte "der Reihe nach"

Im Februar 2000 schloß ich bei VIAG Interkom einen Mobiltelefonvertrag ab. Von den Problemen, die mir durch die fehlende Erfahrung eines Mitarbeiters vom "Media Markt" in Freiburg entstanden, will ich einmal absehen, weil der Media Markt zum einen alles tat, um die Sache wieder zurecht zu biegen, und weil diese Probleme nicht VIAG Interkom angelastet werden können. Eine Folge dieser Probleme war jedenfalls, daß ich eine neue SIM-Karte benötigte. Die erhielt ich auch anstandslos von VIAG Interkom.
Mit dieser neuen SIM-Karte begannen die Probleme: Ich konnte nämlich mit der Karte nicht telefonieren. Unzählige Male versuchte ich die Kundenbetreuung von VIAG zu erreichen, aber in den allermeisten Fällen war kein Durchkommen. Trotz dieser Schwierigkeit erreichte ich aufgrund meiner Hartnäckigkeit die Kundenbetreuung dann und wann, und immer teilte mir eine freundliche Dame oder ein freundlicher Herr mit, daß da etwas falsch eingetragen sei, aber das habe sie/er jetzt gerade berichtigt, und jetzt werde es in ein paar Stunden funktionieren. Unnötig zu sagen, daß dem nicht so war.
Schließlich wurde es zeitlich eng, denn ich wollte verreisen und benötigte dazu ein Handy. Da ich mit meinem Handy nicht telefonieren konnte, sandte ich einen Brief per Einschreiben und ein Vorab-Fax an den Kundendienst und setzte ein Frist, bis zu der das Problem behoben sein müsse, da ich zu diesem Termin aufgrund einer Reise ein funktionierendes Handy benötigen würde. Unnötig zu sagen, daß diese Frist fruchtlos verstrich. Daraufhin kündigte ich den Vertrag fristlos und sandte die SIM-Karte an das Unternehmen zurück.
Bestätigung der Kündigung durch VIAG am 20. Mai 2000
Mein Fax hatte keine Unterschrift getragen, der per Einschreiben nachgesandte Brief allerdings schon ...
Der hier nun nachzulesende Briefverkehr bedarf keiner weiteren Kommentierung!
VIAG-Formbrief: Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich
Meine Antwort auf dieses Schreiben steht oben am Beginn dieses Artikels.
Am 24. Mai 2000 um 14.30 Uhr wurde mir mitgeteilt, daß der Anschluß jetzt funktioniere. Ich sei die ganze Zeit im Netz gar nicht eingebucht gewesen, ohne daß man dies bemerkt habe, weil die Störungsmeldung leider in die falsche Abteilunggeleitet worden sei ...
Und weiter kamen Rechnungen, die ich zurück sandte ...
VIAG-Rechnung vom 8. 6. 2000 mit Rückfax wegen illegaler Abbuchung
VIAG-Rechnung vom 18. 7. 2000 mit Rückfax wegen illegaler Abbuchung
Irgendwann wurde es mir zu dumm und ich wandte mich erneut telefonisch an den Kundendienst. Zu meinem Erstaunen teilte mir die Dame dort mit, daß von mir keine Kündigung vorliege. Ich möge doch bitte sicherheitshalber meine Kündigung erneut faxen, diesmal direkt zu Händen der Kündigungsabteilung. Das tat ich:
"Erinerung an mein Kündigungsschreiben am 13. September 2000
VIAG teilt mit, daß sie das Kündigungsschreiben erhalten haben ... :-),
eine vorzeitige Kündigung sei allerdings nicht möglich.
Und dann wird VIAG richtig unverschämt:
VIAG: Androhung eines Schufa-Eintrags im Falle der Nicht-Zahlung!
|