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Mafia-Methoden bei der Sparkassen-Tochter RBS GmbH

Sparkassenvorstände aus dem Rheinland bedien(t)en sich Krimineller als Helfer, um 'das große Geschäft' zu machen.

Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter agieren wie Angehörige einer 'kriminellen Vereinigung'.

Von Stefan Fügner und Dr. Peter Niehenke

Stefan Fügner und Hans-Georg Velden distanzieren sich von Formulierungen in diesem Artikel
Herr Stefan Fügner, Co-Autor des Artikels "Mafia-Methoden bei der Sparkassen-Tochter RBS GmbH" und Herr Hans-Georg Velden, Opfer der im Artikel dargelegten Machenschaften, distanzieren sich hiermit von der Ausführung, dass beim Düsseldorfer Landes- bzw. Oberlandesgericht oder bei der Staatsanwaltschaft mafiöse Strukturen vorliegen und diese Teil einer kriminellen Vereinigung seien. Ebenso rechtfertigen die Urteile bzw. Entscheidungen es nicht, ihnen nachzusagen, dass sie dem Wahnsinn anheim gefallen seien.

In den 90er Jahren war die Stadtsparkasse Düsseldorf in dubiose Geldschäfte verwickelt, die einen Schaden in der Größenordnung von damals 200 Millionen Mark verursachten. Die Presse versuchte mehrfach mit mäßigem Erfolg, Licht in das Dunkel zu bringen, doch die Sparkassenvorstände verhielten sich wie eine Horde von Hornochsen: Kreis bilden und blocken. Und diese dem Tierreich abgeschaute Abwehrstrategie ist bis heute äußerst erfolgreich, wie dieser Bericht zeigen wird. Hauptakteur in dem damaligen schmutzigen Spiel war nach außen hin ein Gernegroß: Der gelernte Elektriker Walter Amend (Stollberg), der unter Beteilung der Sparkasse eine Kettenfinanzierung aufgebaut hatte und dafür vom Landgericht Aachen zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Mit von der Partie war der Sparkassenangestellte Jochen Walter (Meerbusch-Osterath). Der damalige Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Düsseldorf, Dornseifer, musste zwar seinen Hut nehmen, doch eine direkte Verwicklung in die betrügerische Kettenfinanzierung konnte nicht nachgewiesen werden. Das Beschwerdezentrum hat nun einen Fall aufgegriffen, in den neben der Sparkasse Düsseldorf noch weitere Sparkassen aus dem Rheinland verwickelt sind, und in diesem Fall erlauben unsere Recherchen den Schluss, dass Sparkassenvorstände mindestens Mitwisser, wenn nicht gar Anstifter der dubiosen Geschäfte waren bzw. sind.
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Weitere Entwicklungen (15.9.04): Flyer an die Mitarbeiter der SpK Düsseldorf von Hans-Georg Velden (pdf-File)

Im Business Crime Magazin erschien ein Kurzbericht zu diesem Thema


Die Gier wird geweckt

 Anfang der 90er Jahre entdeckten die Sparkassen (-vorstände) plötzlich den Reiz der großen Geschäfte im Bereich der Unternehmensbeteiligungen. Es war in Mode gekommen, dass Banken sog. Kapitalbeteiligungsgesellschaften gründeten und diese Gesellschaften kauften sich bei erfolgversprechenden jungen Unternehmen als sog. 'stille Gesellschafter' mit entsprechendem Kapital ein. Solche Beteiligungen sollten dann nach wenigen Jahren bei Erfolg des Unternehmensausbaus wieder mit großem Gewinn an der Börse oder an andere Investoren verkauft werden. Veräußerte Beteiligungen mit dem vielfachen Aufschlag nach nur wenigen Jahren waren in den USA Anfang der 90er Jahre keine Seltenheit und erweckten bei den Sparkassenvorständen im Rheinland offenbar die Gier nach dem schnellen Geld.

 Diese Art von Geschäft ist an sich nicht unlauter und bietet für die betroffenen Unternehmen gegenüber einem Kredit bedeutsame Vorteile. Bei einem Kredit nämlich hat der Anleger, ganz unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, immer Anspruch auf eine Verzinsung. Im Unterschied zum Kredit hat der Gesellschafter für seine sog. 'stille Beteiligung' grundsätzlich nur dann Anspruch auf eine Verzinsung, wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet hat. Der Gesellschafter ist also am unternehmerischen Risiko beteiligt. Weist die Unternehmensbilanz keinen Gewinn aus, dürfen nicht einmal Zinsen ausgezahlt werden. So verlangt es das Gesetz.

 Was könnte für einen Anleger, der eine 'stille Beteiligung' hält, das Motiv sein, ein Unternehmen, an dem man doch mit seinem Kapital beteiligt ist, unter Umgehung oder sogar offener Verletzung der gerade geschilderten gesetzlichen Vorschriften zu zerstören? (Die Rede ist von der RBS GmbH, der 'Kapitalbeteiligungsgesellschaft Rheinisch-Bergischer Sparkassen mbH', die neun von zwölf Unternehmen, an denen sie beteiligt war, in die Insolvenz getrieben hat.) Dieser Frage soll in diesem Bericht nachgegangen werden.

Vorgeschichte zur RBS: Skandal um die Sparkasse Düsseldorf

 Um den weiteren Fortgang dieser Geschichte besser verstehen zu können, muss ein Skandal beschrieben werden, der die Sparkasse Düsseldorf unter dem damaligen Leiter, Wolfgang Dornseifer, mehr als 200 Millionen Mark gekostet haben soll. Zwei Personen spielen eine besondere Rolle: Jochen Walter (siehe Foto) und Walter Amend. Walter, der von ehemaligen Kollegen als 'krankhafter Pedant' mit 'Hang zum Höheren' geschildert wird, hatte sich in hausinternen Weiterbildungsangeboten der Sparkasse zum sog. 'Dipl.-Sparkassenbetriebswirt' weiterbilden lassen und arbeitete danach einige Jahre als Abteilungsleiter 'Allgemeines Kreditsekretariat' bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Wie er an den Kontakt zum gelernten Elektriker Walter Amend aus Aachen kam und welche Rolle dabei möglicherweise seine Vorgesetzten von der Sparkasse spielten, ist nicht nachweisbar, jedenfalls wechselte er im Jahre 1988 als kaufmännischer Kopf von der Sparkasse zu den Unternehmen dieses Herrn Amend, der 'Garmenbeck GmbH', Aachen, der 'Garmenbeck Ltd.', London, und der 'Grancom Administration AG' in Zürich. - Was könnte der Grund für diesen Wechsel gewesen sein?

 Walter Amend, von Beruf Elektriker, der schnelle Autos, schöne Frauen und gutes Essen liebte (kurz: eine echte 'rheinische Frohnatur' mit Hang zur Prunksucht), hatte ein einträgliches Geschäft ersonnen (so er es denn selbst ersonnen hatte und nicht einfach als Strohmann für Intelligentere im Hintergrund fungierte): Eine Kettenfinanzierung (siehe unten: Amends Geldmaschine). Es drängt sich der Verdacht auf, dass Jochen Walter als eine Art Aufpasser in die Firma von Walter Amend abkommandiert worden war (Amend war ja nun wahrlich ein 'einfacher Mann', der möglicherweise nicht ganz überblickte, was er da alles tat). Dieser Verdacht drängt sich auch deshalb auf, weil Walter den Vorstand 'seiner' Sparkasse (seinen - eigentlich ja ehemaligen - Arbeitgeber also) nach seinem Wechsel zu Amend darüber informierte, dass es sich bei den einträglichen 'Geschäften' von Amend um eine (verbotene) Kettenfinanzierung handle (dies tat er natürlich, um sich selbst rechtlich abzusichern). Doch damit erzählte er seinem Arbeitgeber wahrlich nichts Neues. Diese Herren wussten durch einen im Hause beschäftigen Juristen, RA Kroymann, sehr wohl, um welche Art Geschäft es sich handelte, wenn sie es nicht ohnehin deshalb wussten, weil sie selbst darin verstrickt waren: Es halten sich Gerüchte, dass Mitglieder aus Vorstand und Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf an der Kettenfinanzierung kräftig mit verdient haben und Herr Walter über exzellente Kenntnisse dieses Personenkreises verfügt. So sollen Düsseldorfer Ratsmitglieder, darunter auch die Oberbürgermeister und Verwaltungsratsvorsitzenden Kürten (CDU) und Smets (SPD), von der Stadtsparkasse Düsseldorf ohne Sicherheiten einen Kredit in Millionenhöhe zu 7 % Zinsen erhalten haben, um diesen Betrag dann bei Amend anlegen zu können, der ihnen dafür 14 % Zinsen gab. (Hier ein Zeitungsbericht über 'Amends Geldmaschine' und das Platzen des Seifenblase) Anmerkung: RA Kroymann wurde übrigens insgesamt fünf mal entlassen und musste fünf mal wieder eingestellt werden ...

Wie ausgerechnet Jochen Walter den Posten des Geschäftsführers der RBS erhielt

 Bekanntermaßen endet jede Kettenfinanzierung im Desaster, so natürlich auch bei Walter Amend. Dies wäre nicht weiter berichtenswert, wäre nicht bei den Letzten, den die Hunde in Amends Kettenfinanzierung gebissen haben, die Stadtsparkasse Düsseldorf und hätte nicht ausgerechnet ein Mitarbeiter der Düsseldorfer Sparkasse in Amends Unternehmen als 'kaufmännischer Kopf' gewirkt. Als Amends Kettenfinanzierung durch Ermittlungen der Steuerfahndung aufzufliegen drohte, wurde Walter offenbar angewiesen, den Laden schnellstmöglich zu verlassen (ein Mitarbeiter der Sparkasse sollte auf keinen Fall in den Skandal verwickelt sein). Das Landgericht Aachen, das Amend zu langjährigem Gefängnis verurteilte, konnte kein Licht ins Dunkel bringen: Bevor die Rolle von Walter als kaufmännischer Kopf in den Unternehmen von Amend geklärt werden konnte, hat sich die Stadtsparkasse Düsseldorf mit der Schweizversicherung schnell auf einen Vergleich verständigt (siehe Pressebericht). - Walter verließ also Amend und konnte selbstverständlich nicht sofort wieder von der Sparkasse Düsseldorf eingestellt werden. Er versuchte sich in der freien Wirtschaft, doch mit äußerst mäßigem Erfolg. Und so stand er ein Jahr später, im Jahre1990, bei seinem ehemaligen Arbeitgeber vor der Türe und verlangte einen Posten. Ein Wunsch, den man ihm bei seinem Wissen um brisante Geschäfte der Sparkasse Düsseldorf offenbar schwerlich verwehren konnte, denn was könnte die Sparkasse Düsseldorf sonst motiviert haben, einem Mann, der so eng in einen betrügerischen Skandal verwickelt war, der die Sparkasse 200 Millionen Mark kostete und einem Vorstandsvorsitzenden den Posten, wieder anzustellen?

 Und Jochen Walter wurde etwa nicht einfach wieder aufgenommen, um als Abteilungsleiter die Kreditabteilung zu führen. Nein, im Jahre 1990 wurde er, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung der Stelle, zum Geschäftsführer der Sparkassen-Tochter RBS GmbH bestimmt. Dem weiteren Verlauf der Geschichte etwas vorgreifend hier eine bedeutsame Anmerkung: Wie sehr sich Jochen Walter offenbar mittlerweile daran gewöhnt hat, großzügig mit der Wahrheit umzugehen, zeigt eine im Netz abrufbare Schein-Vita dieses Mannes. Zu den Lügen in dieser öffentlichen verfügbaren Vita eines leitenden Mitarbeiters einer Aktiengesellschaft siehe folgendes Schreiben an die Qiagen N.V..

 Zunächst musste es darum gehen, die RBS als 'seriöses Unternehmen' zu etablieren. Zu diesem Zwecke wurde der Beirat seitens der Sparkassen mit Personen aus den eigenen Reihen besetzt:

VorsitzenderFriedrich-Wilhelm Schäfer (Vorstandsmitglied Sparkasse Wuppertal)
Stv. VorsitzenderHans Schwarz (Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse Düsseldorf)
weitere MitgliederMichael Beck (Vorstandsmitglied Sparkasse Essen)
Heinz Welter (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Neuss)
Ingo Müller-Lüneschloß (Vorstandvorsitzender Stadtsparkasse Remscheid)
Lothar Heinemann (Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse Solingen)

 Die Unternehmensbeteiligungseuphorie, sowie das solide Erscheinungsbild der RBS GmbH trieben ihr zahlreiche Kunden in Form hochmotivierter Unternehmer zu. Standen hinter der RBS GmbH doch sechs rheinisch-bergische Großsparkassen. Ein exklusives Büro in Düsseldorf und Hochglanzprospekte rundeten die Sache ab. Dies war auch der Grund, weshalb die kapitalsuchenden Jungunternehmer glaubten, sich bei einem solchen Unternehmen, mit diesen Gesellschaftern und dieser Geschäftsführung, in besten Händen zu befinden.

Die Lebit GmbH und ihr Geschäftsführer und Anteilseigner, Herr Velden, geraten in die Fänge der RBS

 Herr Velden arbeitete bei der Lebit GmbH, einem Unternehmen für die Herstellung von Spezialisolierungen für erdverlegte Pipelines, als Geschäftsführer. Hausbank war die Stadtsparkasse Neuss (vormals Grevenbroich). Weil Velden in der Firma interessante Entwicklungsmöglichkeiten sah und sie übernehmen wollte, brauchte und suchte er einen Kapitalgeber und wandte sich auf Empfehlung seiner Sparkasse an die RBS, die sich daraufhin mit etwa 30 % der Anteile in die Gesellschaft einkaufte. (Siehe Prospekt der Lebit GmbH.)

 Wie einleitend bereits beschrieben, dürfen im Falle eines 'stillen Gesellschafters' Zinsen nur dann ausgezahlt werden, wenn das Unternehmen einen Gewinn ausweist. Walter jedoch verlangte und vereinnahmte Zinsen für die stille Beteiligung der RBS selbst dann, wenn die Gesellschaft keinen Gewinn erwirtschaftete und berief sich hierbei auf die vertraglich vereinbarte Mindestverzinsung (siehe Rechnung über Mindestvergütung der RBS GmbH).

 Üblich ist eine Gewinnausschüttung für alle Beteiligten, offenen und stillen Gesellschafter, nach Kapitalanteilen. Mit der Mindestvergütung oder Vorab- bzw. Vorzugsvergütung ist jedoch sichergestellt, dass nur der stille Gesellschafter vor Gewinnausschüttung an alle Gesellschafter, erst seine Mindestvergütung erhält. Sollte dann noch ein Gewinn verbleiben so wird dieser dann unter allen Gesellschafter aufgeteilt (siehe stiller Gesellschaftervertrag).

 Walter begnügte sich jedoch nicht mit dieser 'Vorzugsbehandlung', sondern er deklarierte außerdem diese eigentlich nur im Falle eines Unternehmensgewinns anfallende Mindestvergütung als eine vom Gewinn unabhängige Festverzinsung. (Dieses Vorgehen ist, wie weiter unten noch ausführlicher dargestellt werden wird, unseres Erachtens für jeden einigermaßen intelligenten Menschen leicht als rechtswidrig erkennbar - aber, leider, wie so oft bei den hier dargestellten Fällen, nicht für die verantwortlichen Richter.) Auf Nachfragen Veldens zu dieser im Falle einer stillen Beteiligung seinem Rechtsempfinden nach illegalen 'Sondervergütung' antwortete Walter mit dem Hinweis, dass der Vertrag von Sparkassen-Juristen erstellt worden sei, in der Sparkassenorganisation so üblich sei und ihm im Übrigen zwei Rechtsgutachten vorlägen, die seine Rechtsauffassung bestätigen würden.

 Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass Walter sich bis heute weigert, diese Gutachten vorzulegen, denn der Bundesgerichtshof spricht in seinem Urteil bei stillen Beteiligungen, in denen eine Mindestverzinsung als eine vom Erfolg bzw. Gewinn des Unternehmens unabhängige Festverzinsung behandelt wird, von einer irreführenden Unternehmensbeteiligung und von einer arglistigen Täuschung. (Kommentar zum BGH-Urteil hier klicken).

Die RBS GmbH entpuppt sich als Kredithai!

 Neben der vom Gewinn abhängigen Mindestverzinsung, die eigenmächtig und im Widerspruch zu den Bestimmungen des Gesetzes von Walter als eine vom Gewinn unabhängige Festverzinsung umdeklariert wurde, war eine weitere von Gewinn abhängige Verzinsung für die stillen Einlagen vereinbart worden. In der Summe konnten diese Vergütungen eine Höhe erreichen, bei der man eigentlich nur noch von Wucher sprechen kann. Für die Jahre, in denen die Gesellschaft keinen Gewinn auswies, war ein Nachbezugsrecht vereinbart, das bis zu zwei Jahren rückwirkend galt, so dass nach zwei Jahren ohne Gewinn oder gar bei Verlust und einem darauf folgendem Jahr mit Gewinn, ein Gesamtverzinsung in Höhe von bis zu 36 % p.a. anfallen konnte. Beispiel:

1. Geschäftsjahr Verlustgewinnunabhängige Vergütung: 12%
2. Geschäftsjahr Verlust gewinnunabhängige Vergütung: 12%
3. Geschäftsjahr Gewinn gewinnunabhängige Vergütung: 12%
zuzügl. gewinnabhängige Vergütung 8%
zuzügl. gewinnabhängige Vergütung aus 1.Verlustjahr (Nachbezugsrecht) 8%
zuzügl. gewinnabhängige Vergütung aus 2.Verlustjahr (Nachbezugsrecht) 8%

 Summe Verzinsung für 3 Geschäftsjahre, davon nur ein Jahr mit Gewinn: 60%

 Für die von Herrn Walter geforderte vom Gewinn unabhängige Mindestverzinsung der stillen Einlagen in den Jahren, in denen das Unternehmen einen Verlust auswies, mussten dann noch einmal bis zu 17,75 % Zinsen für den hierfür beanspruchten Kontokorenkredit gezahlt werden. Allein im ersten Jahr, in dem das Unternehmen ein Gewinn erwirtschaftet hätte, wäre dann eine Verzinsung von 36 % p.a angefallen!

 Man muss sich fragen, warum Velden einen solchen Vertrag überhaupt unterschrieb. Auf Nachfrage sagt er dazu, dass das Beteiligungsmodell eben den großen Vorteil habe, dass man für den Fall, dass keine Gewinne erwirtschaftet werden könnten, auch keine Zinslasten zu tragen habe. Für diesen Vorteil habe der die für den Fall eines Gewinns dann in der Tat extrem hohen Zinsen in Kauf genommen. Es wäre ja auch nie ein Problem entstanden, so seine Wertung, wenn der Vertrag gesetzestreu ausgelegt worden wäre. Das Unternehmen sei deshalb zerstört worden, weil der Vertrag in grotesker Weise gesetzeswidrig ausgelegt worden sei und er zudem Opfer von massivem Betrug und rechtswidrigen Machenschaften seitens des Geschäftsführers der sparkasseneigenen RBS, Jochen Walter, geworden sei.

Grundsatz der Kapitalerhaltung - gilt nicht für die Sparkassen?

 Der wichtigste Grundsatz einer Kapitalgesellschaft ist der Grundsatz der sog. 'Kapitalerhaltung'. Wenn das Stammkapital der Gesellschaft angegriffen oder aufgezehrt ist, unterliegen die stillen Gesellschaftereinlagen der gesetzlichen Pflicht zur Umqualifizierung zum Ersatzkapital bzw. Haftkapital. Für diesen Fall untersagt das GmbH-Gesetz gemäß § 30 strikt die Eigenkapital ersetzenden Einlagen zurückzuzahlen oder Zinsen hierfür auszuzahlen. Sind jedoch Auszahlungen erfolgt, müssen diese nach § 31 GmbH-Gesetz der Gesellschaft zurück erstattet werden.

 Die Bilanzen der Lebit GmbH wiesen aus, dass das Stammkapital aufgezehrt war. Nach dem GmbH-Gesetz ist in diesem Fall die Auszahlung von Zinsen verboten, genauer gesagt: Es handelt sich um eine Straftat, dennoch Zinsen auszuzahlen. Trotzdem verlangte und vereinnahmten die RBS GmbH Zinsen für ihre Eigenkapital ersetzenden stillen Gesellschaftereinlagen. Ausgezahlte Zinsen müssen, wenn sie widerrechtlich ausgezahlt wurden, zurückerstattet werden. So verlangt es das weiter oben zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die RBS GmbH/ Walter jedoch verweigerte jedoch die Rückerstattung, obwohl sie hierzu mehrfach mündlich und schriftlich aufgefordert wurde (siehe Weigerung zur Rückerstattung).

 Auch in diesem Fall verwies Walter auf die ihm vorliegenden Rechtsgutachten, die seine Auffassung bestätigen würden, doch er lehnte es auch hier ab, sie vorzulegen. Mit der Weigerung, die Rückzahlungen der Gesellschaft zu erstatten, verstießen Walter/ RBS gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften, mit der Folge, dass die Gesellschaft finanziell ausgeblutete. Ganz offensichtlich sollte die Illiquidität absichtlich herbeigeführt werden.

Die Masche der RBS: Angst schüren, Hoffnungen wecken, frisches Kapital fordern

 Da die Mittel zur Auszahlung der Zinsen nicht vorhanden waren, musste weiteres Beteiligungskapital eingebracht werden. Die Jungunternehmer, die sich weigerten, neues Kapital nachzuschieben, wurden mit dem Hinweis, das Investment nicht zu gefährden, ausgequetscht. Das frische Kapital kam aber nicht etwa dem jeweiligen Unternehmen uneingeschränkt zu gute, um die Liquidität zu sichern, sondern es wanderte wieder zurück in die Taschen der RBS GmbH. Wichtig ist an dieser Stelle festzuhalten: Durch dieses Vorgehen wird der Tatbestand der Kettenfinanzierung erfüllt (der juristisch korrekte Begriff heißt Umgehungstatbestand). Mit Kettenfinanzierung hat Walter ja, wie oben geschildert, durch die Zusammenarbeit mit seinem Intimus Walter Amend Erfahrung.

Der Geschäftsführer der Lebit GmbH, Velden, soll mit Hilfe von Kriminellen kaltgestellt werden

 Da sich Walter auch nach mehrfachen mündlichen Aufforderungen weigerte, die durch einen eklatanten Verstoß gegen das GmbH-Gesestz vereinnahmten Zinsen zurück zu erstatten, und nicht bereit war, die Rechtsgutachten vorzulegen, forderte Velden, Geschäftsführer der Lebit GmbH, die Rückzahlung der 'gewinnunabhängigen Vergütungen' jetzt schriftlich an (siehe Rückforderung).

 Alarmiert setzte Walter jetzt alle Hebel in Bewegung, um die Rückforderungsansprüche abzuwehren. Zunächst forderte er von den den Mitgesellschaftern, entgegen jeder betriebswirtschaftlichen Vernunft (zusätzliche Gehaltskosten, teurer zusätzlicher Firmenwagen etc.) einen kaufmännischen Leiter.

 Dieser hatte nach eigenem Bekunden die Aufgabe, für Walter nach vermeintlichen Verfehlungen des Geschäftsführers Velden zu recherchieren (Velden sollte also teures Geld seiner Firma dafür bezahlen, dass er selbst ausspioniert wird).

 Es stellte sich aber bald heraus, dass der kaufmännische Geschäftsleiter keinerlei kaufmännische Kenntnisse hatte, alle Zeugnisse und Hochschulabschlüsse gefälscht waren, er Freigänger des Ulmer Gefängnisses war und es sich bei ihm um einen mehrfach vorbestraften Hochstapler handelt. Von Beruf war er, wie auch der Kapitalanlagebetrüger Amend, Elektriker. (Zu den Einzelheiten, wie es, von Walter erzwungen und gegen den Willen von Velden, zur Einstellung eines verurteilten Hochstaplers als 'kaufmännischer Leiter' kam, siehe folgenden Bericht: Die Angst von Velden vor der Macht der Sparkassen.)

 Ungeachtet dieser Machenschaften machte Velden die Rückforderungsansprüche weiter geltend. Er machte Walter zudem unmissverständlich klar, dass er diese Rückforderungsansprüche nötigenfalls gerichtlich einklagen werde. Walter erkannte nun offenbar, dass Velden nicht (jedenfalls nicht in diesem Punkt) in der bei anderen Unternehmern erfolgreichen Weise einzuschüchtern war und ihm gefährlich werden konnte. Daraufhin entzog er ihm kurzerhand nahezu alle Geschäftsführerbefugnisse und übertrug diese auf seine Mitarbeiter und sich selbst (siehe Vereinbarung zwischen Lebit GmbH und RBS GmbH).

 Um dem illegalem und gesellschaftsschädigendem Treiben von Walter ein Ende zu setzen, lud Velten zu einer Gesellschafterversammlung der Lebit GmbH. Er schlug vor, die Geschäftsanteile, die die RBS GmbH an der Lebit GmbH hielt, einzuziehen und die Rückzahlungsansprüche gegen die RBS GmbH einzuklagen. Außerdem sollten, nachdem erste Erkenntnisse über die Mitwirkung von Walter im Kapitalanlagebetrug bekannt wurden, notwendige Konsequenzen besprochen und hierüber ein Beschluss gefasst werden (siehe Einladung zur Gesellschafterversammlung).

 Um den damit bevorstehenden folgenschweren persönlichen und beruflichen Konsequenzen zuvor zukommen, setzt Walter sich über gesetzliche Vorschriften hinweg und hielt eine eigene Gesellschafterversammlung ab, um sich selbst als Geschäftsführer einzusetzen. Dies wurde durch Einstweilige Anordnung durch das Landgericht Kleve rückgängig gemacht (siehe Urteil LG-Kleve).

 Der ordentliche Geschäftsbetrieb wurde dann auf Veranlassung von Walter nicht mehr aufrecht erhalten. Außerdem führte er, wie oben bereits beschrieben, absichtlich die Illiquidität herbei, indem er die Rückerstattung der vereinnahmten Zinsen, wozu er gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, verweigerte, und stellte nun umgehend Konkursantrag für die Lebit GmbH.

Ein Gericht lässt sich mit simplen Zahlenmanipulationen austricksen!

 Der Konkursverwalter erkannte selbstverständlich, dass die Auszahlungen an die RBS GmbH nicht mit dem GmbH-Gesetz vereinbar waren und forderte nun seinerseits die Zinsen von der RBS GmbH/ Walter zurück (siehe Rückforderung).

 Da das Gesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Frage zum Eigenkapitalersatzrecht klar und eindeutig sind, wechselte Walter nun die Argumentation und verwies auf eine von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmeregelung. Danach dürfen Zinsen für Eigenkapital ersetzende Gesellschaftereinlagen ausgezahlt werden, wenn die Gesellschaft über sog. 'freies Vermögen' verfügt (zu diesem Begriff siehe den erläuternden Link am Ende des übernächsten Absatzes).

 Weil jedoch die ordentliche Handelsbilanz kein freies Vermögen auswies (siehe dazu folgendes Gutachten eines renommierten Steuerberaters, der, man staune, aus 'Angst vor den Sparkassen' nicht namentlich genannt werden möchte), heckte der Dipl.-Sparkassenbetriebswirt Walter eine eigene Vermögensaufstellung aus. Er behauptete vor Gericht, dass im Gegensatz zur Handelsbilanz doch freies Vermögen vorgelegen habe. (Das ist eine ungeheuerliche Behauptung, denn die Handelsbilanz ist ein objektives Beweismittel und nirgendwo sonst, außer in dieser Handelsbilanz, ist nachzulesen, ob es 'freies Vermögen' gibt oder nicht.) Walter versuchte erfolgreich, dieses 'freie Vermögen' mittels einer nur als absurd zu bezeichnenden 'Bilanzierungsmethode' nachzuweisen.

 Dieser Vorgang ist von einer solchen Einzigartigkeit, dass wir ihm einen eigenen 'Nebenbericht' widmen wollen: In diesem Bericht (siehe weiter unten) wird jeder Hauptschüler sich überzeugen können, dass hier ein im Wirtschaftsrecht kundiger Staatsanwalt (Staatsanwalt Dirk Negenborn, der im übrigen im sogenannten Mannesmann-Prozess als dritter Anklagevertreter mitwirkt) sowie Richter am Landgericht und am Oberlandesgericht ganz offenbar nicht mehr in der Lage sind, Rechnungen auszuführen, die jeder Hauptschüler ausführen kann, die scheinbar der Meinung sind, man könne aus 'Schulden' dadurch ein Guthaben machen, indem man auf einem Kontoauszug ein Minuszeichen durch ein Pluszeichen ersetzt. Die Offensichtlichkeit und der 'Irrsinn' des den ergangenen Urteilen zugrunde liegenden Betrugs erlaubt nur folgenden Schluss: Wenn die beteiligten Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte nicht dem Wahnsinn anheim gefallen sind, dann sind sie Teil einer kriminellen Vereinigung (ob explizit abgesprochen oder in einer Form von 'stillschweigendem Übereinkommen'), dann liegen hier mafiöse Strukturen vor, deren Ausmaß jeden normalen Menschen schaudern lassen muss. (Siehe: Wie Staatsanwälte und Richter gegen die Regeln der Addition und Multiplikation verstoßen.)

 Wir fassen zusammen: Wie das oben zitierte Gutachten ja bereits eindeutig aussagt, ist das sog. 'freie Vermögen' der Lebit GmbH eine primitive, den elementaren Gesetzen der Grundrechenarten widersprechende 'Konstruktion' von Walter, und diese wurde wider besseres Wissen und unter Missachtung des einzigen gesetzlich zulässigen Beweismittels (der Handelsbilanz) vom eigenen Vertreter der Lebit GmbH, von den Staatsanwälten und den Richtern akzeptiert. Für dieses Vorgehen fehlen den Autoren dieses Artikels ausnahmsweise die Worte.

Die verdächtige Untätigkeit der Sparkassenvorstände

 In zutiefst niederträchtiger Weise hat die RBS GmbH kapitalsuchende Unternehmen mit unzulässigen und horrenden Kapitalkosten in den Ruin getrieben. Über Bilanzen, Kapitalerhaltungsvorschriften und Gläubigerschutz glaubt sich das Sparkassentochterunternehmen einfach hinwegsetzen zu können. Mit den gewinnunabhängigen Festverzinsungen hat sie sich auf das Niveau von Kredithaien begeben.

 Fakt ist, dass nach aktuellem Stand von zwölf Unternehmen, an denen die RBS GmbH beteilig war bzw. ist, neun Unternehmen Insolvenz anmelden mussten. Eine Insolvenz hat für die RBS-Verantwortlichen einen großen Vorteil: Die Kapitalnehmer, nahezu allesamt wirtschaftlich ruiniert, finden in der Gesellschaft keinerlei Hilfe, sind sie doch 'gescheiterte Existenzen' und im Zweifelsfall an ihren Managementfehlern (also selbst verschuldet) zugrunde gegangen. Man hat wohl darauf gesetzt, dass sich solche Leute nicht mehr wehren können und nicht mehr in der Lage sind, diese Machenschaften aufzudecken und die Finanzjongleure und Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen.

 Doch in diesem Punkt haben die Verantwortlichen der RBS sich getäuscht!

 Die Frage, die sich angesichts des ersten Teils dieses Berichts für uns stellt, ist die: Warum lassen die Sparkassenvorstände einen Mann wie Walter einfach gewähren?

 Es ist ja mehr als verständlich, dass Walter, auf die Vorwürfe angesprochen, sich weigert, eine Stellungnahme abzugeben, sich sogar weigert, den Empfang eines entsprechenden Schreibens zu bestätigen, so dass die Zustellung über Gerichtsvollzieher erfolgen musste (Schreiben an Walter vom 22. 12. 2003).

 Auch eine Anfrage seitens des Beschwerdezentrums an den Beiratsvorsitzenden der RBS GmbH mit der Bitte um Stellungnahme zu den Vorwürfen wurde verweigert (Antwortschreiben von Friedrich-Wilhelm Schäfer).

 Welche Gefahr droht, wenn man bestätigt, einen bestimmten Brief erhalten zu haben?

 Alle sechs Sparkassenvorstände der Gesellschaftersparkassen schauten tatenlos zu und ließen Walter bei seinen dubiosen Machenschaften gewähren. Sie taten dies aber nicht etwa ahnungslos! Sie wurden über das Tun des Herrn Walter detailliert informiert, jedoch verweigerten auch sie jegliche Stellungnahme und waren ebenfalls nicht einmal bereit, den Empfang der Schreiben zu bestätigen, so dass auch diese Briefe über Gerichtsvollzieher zugestellt werden mussten (Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Düsseldorfer Sparkasse, Hans Schwarz).

 Die Aufsichtsorgane schweigen. Die Verwaltungsräte der Sparkassen und die hier angesprochenen Oberbürgermeister Erwin aus Düsseldorf, Napp aus Neuss, und Haug aus Solingen sind sich auch einig, keine Stellungnahmen abzugeben und verweigern ebenfalls, den Empfang der Schreiben zu bestätigen, so dass diese per Gerichtsvollzieher zugestellt werden müssen (Schreiben an OB Joachim Erwin). Eine Ausnahme machen Reiniger aus Essen und Schulz aus Remscheid, die eine Prüfung zusichern.

 mtliche im Bankgewerbe üblichen Revisionsvorschriften wurden außer Kraft gesetzt, blieben wirkungslos oder fanden bei der RBS GmbH keine Anwendung. Die Sparkassenaufsicht im Finanzministerium fühlt sich nicht zuständig und auch der Präsident des Rheinischen Sparkassen und Giroverbandes, Herr Dr. Bentele, schweigt zu den Vorgängen (Schreiben an Dr. Bentle).

 Die RBS GmbH ist in wenigen Jahren fünfmal umgezogen. Die aktuelle Adresse in der Stadtsparkasse Düsseldorf (!) war nur über den Handelsregisterauszug zu ermitteln, da jegliche Präsenz im Internet, im Telefonbuch oder im Geschäftsbericht der Sparkassen entfernt wurde. Das Versteckspiel der RBS GmbH geht soweit, dass eine Kontaktaufnahme nur noch über eine Handy-Nummer möglich ist und diese im Telefonbuch nicht etwa unter “R“ wie RBS GmbH ermittelt werden kann, sondern unter “B“ wie Bentele, RBS GmbH, Timo (siehe Telefonbucheintrag).

 Warum?

 Was könnte der Hintergrund eines solchen 'Geschäftsgebarens' sein? Schließlich verlor die RBS bei ihren Beteiligungen (selbst verschuldet/selbsts initiiert!) sehr viel Geld. Bei unseren Recherchen nach weiteren von der RBS/Walter Geschädigten stießen wir auf sehr überraschende Begebenheiten.

 Nach dem Ausscheiden der Lebit GmbH ging die RBS/Walter eine Vielzahl neuer Beteiligungen ein. Die Unternehmen weisen bei einer ersten Überprüfung vielfache Gemeinsamkeiten und für Beteiligungen von öffentlichen-rechtlichen Beteiligungsgesellschaften ungewöhnliche Merkmale auf. So sind alle Unternehmen in Solingen und der näheren Umgebeung ansässig, sie sind fast alle aus Vermögensverwaltungen hervor gegangen, sie weisen eine hohe Fluktuation in der Geschäftsführung auf, sie unterhalten alle Geschäftsbeziehungen zum Ausland, sie legen alle keine Bilanzen offen (die Beteiligungen wurden nach dem RBS-Zutritt in Holding-Gesellschaften umgewandelt, deren Sinn ja eben diese Verschleierung ist) und sie scheinen keinem ordentlichen Geschäftsbetrieb nachzugehen. Sehr auffällig: Sie gehen fast ausnahmslos nach der Beteiligung durch die RBS nach wenigen Jahren in Insolvenz. Zur Seite stehen immer dieselben Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare. Wir fragen uns: Was wird hier eigentlich gespielt? Geldvernichtung? Geldwäsche? Oder geht es 'nur' um persönliche Bereicherung?

Amend und Walter weiterhin und wieder in 'Amt und Würden' - von den Sparkassenvorständen inthronisiert

 Der Kapitalanlagebetrüger Amend macht nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe an der Stelle weiter, an der er aufhören musste. Er macht wieder das, was er am besten kann: krumme Geschäfte, vermutlich als Kopf einer internationalen Betrügerbande (siehe Der Geldhai).

 Auch Finanzjongleur Walter treibt weiter sein Unwesen. Nachdem Walter nahezu das gesamte Beteiligungskapital in Höhe von 25 Mio. DM verjubelt hat und die RBS GmbH ihren ordentlichen Geschäftsbetrieb einstellen musste, wird eine neue Gesellschaft gegründet, die 'S-Kapitalbeteiligungsgesellschaft'. In die Geschäftsleitung wird vom Sparkassenvorstand der Stadtsparkasse Düsseldorf, man ahnt es schon, Jochen Walter berufen (zumindest behauptet er dies in seiner eigenen, schon weiter oben zitierten Schein-Vita).

 Seine 'Kompetenz' kann Walter auch als Aufsichtsratmitglied der RBB-Management AG einbringen, eine Gesellschaft der Niederschlesischen Sparkasse, der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, der Kreissparkassen Bautzen und Löbau-Zittau.

 Seine 'Spezialkenntnisse' sind auch bei den Unternehmen gefragt, an denen die Sparkassentöchter Beteiligungen halten, wie da sind: Die TRAPO AG aus Gescher-Hochmoor, die Sauerwein GmbH aus Haan u.a. Wie Walter an diese Posten gekommen sein dürfte, wird jeder Leser nun vermutlich leicht erraten können. Diese Gesellschaften wollten selbst dann nicht auf die Kenntnisse von Walter verzichten, als sie über die Vergangenheit und das Treiben von Walter unterrichtet wurden. (Schreiben an die Qiagen N.V.)

War die Lebit GmbH vielleicht sogar auch Opfer ihres eigenen /Wirtschaftsprüfers und Rechtsanwalts?

 Die für die Buchführung und Bilanzerstellung verantwortliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Lebit GmbH, die Verhülsdonk & Partner GmbH, verweigert jegliche Stellungnahme zu diesen Vorgängen. Sie gibt keine qualifizierte Auskunft zu der Frage, ob betreffend der Eigenkapital ersetzenden stillen Gesellschaftereinlagen Zinsen ausgezahlt werden durften, ob die von ihnen erstellten ordentlichen Handelsbilanzen freies Vermögen auswiesen oder eine Interessenkollision bezüglich der Lebit GmbH und der RBS GmbH/Stadtsparkasse Düsseldorf vorlag bzw. vorliegt. Doch dies ist eine andere Geschichte.

 Auch die mit der Rechtsberatung mandatiert Kanzlei Heuking Kühn Lüer Woijtek, die mit Verhülsdonk & Partner GmbH vergesellschaftet ist und mit ihr eng kooperiert, hat, obwohl vom Konkursverwalter RA Klaas beauftragt, die Rückforderung gegen die RBS GmbH gerichtlich durchzusetzen, nicht explizit auf die ordentlichen Handelsbilanzen (zum Nachweis des freien Vermögens) verwiesen; sie hat nicht in qualifizierter Weise Walters/Rellermeyers Bilanzierungsmethode widersprochen und sie verweigert bezüglich des Bestehens einer Interessenkollision hinsichtlich ihrer Kontakte zur RBS GmbH/Stadtsparkasse Düsseldorf bis heute eine Stellungnahme (Anmerkung: Rechtsanwalt Dr. Kühn ist Mitglied des Wirtschaftsbeirats der Stadtsparkasse Düsseldorf).

 Ein kleiner Trost bleibt. Die Geschichte ist nicht zu Ende. Der geschäftsführende Gesellschafter der Lebit GmbH, Herr Velden, kämpft weiter um die rückhaltlose Aufklärung und dafür, dass das Wirken der Finanzjongleure und der Verantwortlichen bei den Sparkassen nicht ohne Folgen bleibt, sowie um Schadensersatz für die von diesen Machenschaften Betroffenen.

Epilog zur Macht der Sparkassen:

Das Beschwerdezentrum hat zu diesem Bericht eine Pressemitteilung/ein Flugblatt entworfen, das in einigen Städten im Rheinland verteilt werden wird. Eine Druckerei hatte den Auftrag zunächst freudig übernommen. Als die Druckerei dann die Druckvorlage erhielt, sagte sie den Auftrag kurzfristig wieder ab. Ihr Hauptauftraggeber sei eine der betroffenen Sparkassen! Dem Flugblatt (den pdf-file können sie hier herunterladen) kann man ja eigentlich nicht ansehen, welche Druckerei es gedruckt hat, trotzdem diese Angst. Es erinnert an die Mafia in Sizilien ...

12. 7. 2004


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