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Kurz-Info: Wie Herr Luib zu seiner Anstellung kam oder: Die Angst von Velden vor der Macht der Sparkassen

Um die hier berichteten Geschehnisse verstehen zu können, müssen zunächst zwei Sachverhalte verdeutlich werden:
Für Velden, der sehr viel Geld in die Lebit GmbH gesteckt hatte, stand seine Existenz auf dem Spiel. Seine Hausbank war eine Sparkasse, die RBS GmbH eine Sparkassen-Tochter. Walter war Vertreter dieser RBS GmbH und hatte damit die unglaubliche Macht der Sparkassen im Rücken. Wie die hier berichteten Ereignisse ja auch bestätigen, befürchtete Velden zu Recht, dieser Macht nicht gewachsen zu sein. Walter konnte daher großen Druck auf Velden ausüben.

Eine zweite zum Verständnis der Vorgänge wichtige Tatsache ist, dass Velden die unglaublichen Machenschaften Walters zu Beginn nicht durchschaute und durchschauen konnte, einfach auch nicht für möglich hielt. Wenn Walter behauptete, sein Handeln nach Meinung der Sparkassenjuristen rechtens oder ihm lägen Rechtsgutachten vor, die seine Rechtsauffassungen bestätigen, dann konnte Walter Velden damals, als dieser mit dieser schwierigen juristischen Materie noch nicht so vertraut war, durchaus einschüchtern. - Aus Gründen, die hier auszuführen zu weit führen würde, schaffte Walter es, eine Koalition mit den anderen Gesellschaftern (neben dem Ehepaar Velden) einzugehen, so dass das Ehepaar Velden in der Gesellschafterversammlung der Lebit GmbH einfach überstimmt werden konnte.

Der Fall Luib

Im Falle der von Walter völlig widersinnig und gegen jede wirtschaftliche Vernunft als zwingend notwendig behaupteten Einstellung eines kaufmännischen Leiters, wurde nach diesem gerade beschriebenen Prinzip verfahren. Walter entschied per „Mehrheitsentscheid“, dass er und nicht der Geschäftsführer die Einstellungsgespräche im Hause der RBS führte. Velden gab sich geschlagen (obwohl die Einstellung mit unglaublichen unsinnigen zusätzlichen Kosten verbunden war), ein 'Betriebswirt' namens Luib wurde eingestellt. Gleich zum ersten Arbeitstag glänzte dieser durch Abwesenheit, auch zum zweiten Arbeitstag kam er verspätet. (Er gab an, es sei wegen seiner erkrankten Mutter. - Wer konnte ahnen, dass er Freigäger im Ulmer Gefängnis war? - Nun, vielleicht konnte Walter es wissen.) In den nächsten Tagen stellte sich heraus, dass ihm fachliche Begriffe aus dem Rechnungswesen fremd waren und er keinerlei Kenntnisse im Umgang mit dem PC besaß. Sein Auftritt war jedoch überaus selbstbewusst und die Veldens sagten sich, dass das wohl eben bei Führungskräften so sein kann, denn sie hätten ja immer eine Sekretärin an der Hand gehabt. Bei der Erstellung einer Liquiditätsprognose fiel Frau Velden dann aber auf, dass Luib über keinerlei Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich verfügte. Er rief ständig bei der RBS an und dort übernahm man dann seine Aufgabe(n).

Gleich in den ersten Tagen seiner Tätigkeit bei Lebit musste Luib auf Forderung von Walter Kontovollmacht eingeräumt werden. Da er keine Zeit hatte, erledigte Frau Velden die Formalitäten bei den Banken und ihr fiel eigentlich etwas ganz Unwichtiges auf, trotzdem stutzte sie: In Luibs Personalausweis war seine Körpergröße mit 1,75 m. o.ä. angegeben. Luib war aber kleiner als sie selbst und sie ist 1,67 m groß. Es fiel ihr dann, misstrauisch geworden, auf, dass Luib keinen Brief selbst schrieb und sie sagte ihrem Mann, dass Luib kein Betriebswirt sein könne. Sie entschieden, bei seiner Vorgängerfirma anzurufen. Die gab es nicht mehr, aber es gab die Frau des ehemaligen Eigentümers. Und die sagte ihnen, dass sie Luib entlassen hatte. Er hätte den Laden "runtergewirtschaftet" und sie hätte sich dann Referenzen eingeholt und festgestellt, dass Luib sich bei anderen Firmen als Betriebswirt ausgegeben habe aber in Wahrheit Elektriker und Gabelstaplerfahrer sei. Daraufhin riefen die Veldens bei der Hochschule in München an: Dort war Luib nie immatrikuliert. Die Unternehmensberatung, die mit der Suche nach einem Bewerber für die Stelle beauftrag worden war, stellte gegen Luib wegen Titelmissbrauch Strafanzeige und Luib wurde später dafür auch verurteilt. Er hatte aber zu dieser Zeit schon eine Strafe abzusitzen und war Freigänger des Gefängnisses Ulm.

Man würde nun erwarten, dass Walter aus derartigen Tatsachen umgehend Konsequenzen zieht. Doch das Gegenteil ist der Fall (Walter hat halt ein Herz für kriminelle Elektriker): Weder Walter noch der Gesellschaftervertreter der beiden anderen Anteilseigner waren bereit, den Hochstapler Luib zu entlassen. Erst auf großen Druck handelte Walter mit diesem Hochstapler, den er hätte fristlos kündigen können und müssen, einen Aufhebungsvertrag aus. Und, das ist kaum noch zu fassen: Velden untersagte Walter, einen Strafantrag gegen Luib zu stellen, und die Firma musste Luibs Gehalt noch bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist, also drei Monate, weiter zahlen.

Dass Velden sich das gefallen ließ, dass er sich auf eine 'Strafvereitlung' einließ und sich damit selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzte, kann man wirklich nur verstehen, wenn man sich verdeutlich, mit welcher Skrupellosigkeit Walter gegen Velden massiven Psychoterror einsetzte, immer um die Macht wissend, die ihm die Sparkasse in seinem Rücken gibt (und die Gründe dafür, dass die Sparkassenvorstände ihn 'gewähren ließ und lassen', die sind ja gerade der Gegenstand des vorliegenden Berichts).